Logo AK Surmanová Mgr. Barbora SurmanováRechtsanwältin | Znojmo (Znaim)
Tschechische Rechtsanwältin · Znaim (Znojmo), 70 km von Wien

Erbschaft in Tschechien: Vertretung im Nachlassverfahren, auf Deutsch

Ein Angehöriger ist in Tschechien verstorben, oder Sie erben dort ein Haus, ein Grundstück, ein Konto. Mgr. Barbora Surmanová, Rechtsanwältin in Tschechien, vertritt Sie vor dem tschechischen Notar, auf Deutsch. In Znaim (Znojmo), rund 15 km von der Grenze (Kleinhaugsdorf/Hatě), oder per Videotermin.

Mgr. Barbora Surmanová ist tschechische Rechtsanwältin (Tschechische Rechtsanwaltskammer, Nr. 13930) mit Kanzlei in Znaim (Znojmo), Rooseveltova 1011/39, rund 70 km von Wien und etwa 15 km vom Grenzübergang Kleinhaugsdorf/Hatě. Sie vertritt Erben aus Österreich und Deutschland im tschechischen Nachlassverfahren, bei der Umsetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses und bei Grundbucheintragungen in Tschechien, auf Deutsch, vor Ort oder per Videotermin. Zugelassen ist sie ausschließlich in der Tschechischen Republik.

Typische Fälle: Wer sich an uns wendet

  • Post von einem tschechischen Notar, auf Tschechisch und mit einer Frist.
  • Ein Haus, ein Weinkeller oder ein Acker in Südmähren soll in Ihr Eigentum übergehen.
  • Das Verfahren läuft in Österreich oder Deutschland, ein Teil des Vermögens liegt in Tschechien.
Situation am Telefon schildern: +420 776 253 056 →

So läuft das Nachlassverfahren in Tschechien ab

Das Nachlassverfahren (Verlassenschaftsverfahren) führt ein Notar als Gerichtskommissär; das Gericht weist ihn nach festem Schlüssel zu, er ist nicht frei wählbar.

  • Ausschlagung: Frist ein Monat ab Belehrung durch den Notar; wohnt der Erbe ausschließlich im Ausland, drei Monate (§ 1487 tschechisches Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Inventarvorbehalt: Ohne Vorbehalt der Inventarerrichtung (výhrada soupisu) haften Erben für Nachlassschulden über den Wert des Erbes hinaus.
  • Beschluss: Das rechtskräftige usnesení o dědictví entspricht der österreichischen Einantwortung; auf seiner Grundlage werden Sie im tschechischen Grundbuch (katastr nemovitostí) eingetragen.
Notarschreiben zur Prüfung schicken →

EU-Erbrechtsverordnung und Europäisches Nachlasszeugnis

Nach der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 (Todesfälle seit 17. August 2015) zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen, nicht die Lage der Immobilie. Lebte er zuletzt in Tschechien, führt der tschechische Notar das Verfahren für den gesamten Nachlass. Lief es in Österreich oder Deutschland, beantragen wir mit dem Europäischen Nachlasszeugnis (evropské dědické osvědčení) Ihre Eintragung im tschechischen Grundbuch; beglaubigte Abschriften gelten sechs Monate.

Unterlagen, Übersetzungen, Steuer

Für eine erste Einschätzung genügen Grunddaten: Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweis, etwaiges Testament, Angaben zum Vermögen. Kopien von Urkunden senden Sie bitte erst nach Absprache; den Grundbuchauszug besorgen wir selbst.

  • Beglaubigte Übersetzungen ins Tschechische fertigt ein gerichtlich beeideter Übersetzer in Zusammenarbeit mit der Kanzlei an.
  • Apostille: Für viele Personenstandsurkunden aus Österreich und der EU nicht nötig (Verordnung (EU) 2016/1191); Ihren Fall klären wir vorab.
  • Steuer: Die tschechische Erbschaftssteuer wurde Ende 2013 abgeschafft; seit 2014 ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei (tschechisches Einkommensteuergesetz). Steuerliche Beratung erteilen wir nicht; Fragen zu Österreich oder Deutschland klärt Ihre Steuerberatung.
Unterlagen ankündigen: ak@surman.cz →

Haus oder Grundstück geerbt: Grundbuch, Verkauf, Treuhand

Nach dem Erbfall übernehmen wir, was mit der Liegenschaft zusammenhängt:

  • Auseinandersetzung unter Miterben oder Auszahlung eines Miterben
  • Verkauf: Kaufvertrag nach tschechischem Recht, anwaltliche Treuhand des Kaufpreises (bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer in Evidenz geführt), Antrag beim Katasteramt
  • Auflösung tschechischer Konten nach Vorlage des Nachlasszeugnisses
Alle Leistungen der Kanzlei →

Wer Sie vertritt

Mgr. Barbora Surmanová, Rechtsanwältin, eingetragen bei der Tschechischen Rechtsanwaltskammer (ČAK) Nr. 13930, IČO 72524243, Rooseveltova 1011/39, 669 02 Znojmo, in der Advokatur seit 2011. Sie berät zum tschechischen Recht; eine Zulassung in Österreich oder Deutschland besteht nicht, dort arbeiten wir mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt zusammen. Für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist die Tschechische Rechtsanwaltskammer zuständig (www.cak.cz).

Anrufen: +420 776 253 056 →
Häufige Fragen

Was Mandanten oft fragen

Muss ich für das Verfahren nach Tschechien reisen?

Nein. Mit Vollmacht vertreten wir Sie bei allen Terminen beim Notar; Besprechungen laufen per Video oder in Znaim.

Der tschechische Notar hat mir eine Frist gesetzt. Was soll ich tun?

Schicken Sie uns das Schreiben als Scan. Wir sagen Ihnen, welche Frist läuft und welche Schritte möglich sind; die Vertretung gegenüber dem Notar übernehmen wir nach Erteilung der Vollmacht und Vereinbarung des Honorars.

Wie lange dauert ein Nachlassverfahren in Tschechien?

Das hängt vom Umfang des Nachlasses und der Zahl der Erben ab; Auslandsbezug verlängert das Verfahren durch Zustellungen und Übersetzungen. Eine Einschätzung erhalten Sie nach Durchsicht der Unterlagen.

Was kostet das?

Die Notargebühr richtet sich nach dem tschechischen Notartarif und dem Nachlasswert. Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn; Übersetzungen und Grundbuchgebühren kommen hinzu.

Sind Sie in Österreich oder Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen?

Nein. Mgr. Barbora Surmanová ist ausschließlich in der Tschechischen Republik zugelassen (Tschechische Rechtsanwaltskammer, Nr. 13930) und berät zum tschechischen Recht, auf Deutsch. Bei Bezug zu österreichischem oder deutschem Recht arbeiten wir mit Ihrem dortigen Notar oder Anwalt zusammen.

Der erste Schritt ist ein Anruf

Telefon +420 776 253 056, wir sprechen Deutsch. Oder schreiben Sie an ak@surman.cz; wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Das Formular auf aksurman.cz ist tschechisch, Ihre Nachricht darf deutsch sein.

Jetzt anrufen: +420 776 253 056 +420 776 253 056